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Girokonto für Schüler – nicht immer ein Guthabenkonto
Banken bieten mittlerweile verschiedene Finanzprodukte, wie zum Beispiel das Girokonto, einerseits allen Kunden an, machen andererseits bezüglich der speziellen Varianten aber gerne auch Unterschiede bezüglich der Kundengruppe. Ein klassisches Beispiel ist unter anderem das Girokonto für Schüler, welches häufig auch als Schülerkonto bezeichnet wird. Es gibt durchaus einige Unterschiede zum klassischen Girokonto, welches beispielsweise die Erwachsenen bei der entsprechenden Bank nutzen können. Auf diese Unterschiede und vor allem auf das Produkt Girokonto für Schüler möchten wir gerne im folgenden Ratgeber näher eingehen.
Was ist das Girokonto für Schüler?
Zunächst einmal handelt es sich vom Finanzprodukt her beim Girokonto für Schüler um ein gewöhnliches Girokonto, welches als Zahlungsverkehrskonto genutzt wird. Allerdings kommt dem Girokonto für Schüler häufig noch eine weitere Aufgabe zu, nämlich dazu beizutragen, dass der Kontoinhaber den Umgang mit Geld lernt. Daher wird beim Girokonto für Schüler häufig auch von einem sogenannten Taschengeldkonto gesprochen. Je nach Bank wird dieses Produkt daher unter den folgenden Bezeichnungen angeboten:
- Schülerkonto
- Girokonto für Schüler
- Taschengeldkonto
Letztendlich ist natürlich auch die Funktion des Taschengeldkontos damit verbunden, dass auf dem Girokonto Einzahlungen getätigt werden und Auszahlungen stattfinden. Oftmals wird das Schülerkonto so verwendet, dass beispielsweise die Eltern monatlich einen Betrag von 30 Euro überweisen, den der Kontoinhaber dann im Rahmen seines Taschengeldes verfügen kann. In den meisten Fällen handelt es sich beim Girokonto für Schüler um ein sogenanntes Guthabenkonto, allerdings nicht immer.
Girokonto für Schüler ist meistens ein Guthabenkonto
Dass es sich beim Girokonto für Schüler in den meisten Fällen um ein Guthabenkonto handelt, ist darauf zurückzuführen, dass die Bank sicherstellen muss, dass minderjährige Kontoinhaber das Girokonto nicht überziehen dürfen. Dann würden sie nämlich gegenüber der Bank ein Schuldverhältnis eingehen, was Minderjährigen normalerweise untersagt ist. Um sicherzustellen, dass das Girokonto für Schüler (bei minderjährigen Kontoinhabern) nicht bewusst oder unabsichtlich überzogen wird, trifft die Bank in aller Regel mit dem Kontoinhaber bzw. den gesetzlichen Vertretern eine Guthabenvereinbarung. Dies bedeutet, dass das Girokonto für Schüler unter diesen Voraussetzungen nicht in Soll geraten kann.
Nicht zwangsläufig vorgeschrieben ist das Guthabenkonto für volljährige Schüler, die es natürlich ebenfalls gibt. Insbesondere dann, wenn bereits regelmäßige Einnahmen in Form eines Schülerjobs oder aus einer sonstigen Tätigkeit heraus generiert werden, kann sogar darüber nachgedacht werden, das Girokonto für Schüler mit einigen Zusatzleistungen auszustatten. Dazu gehört beispielsweise die Einräumung eines Dispositionskredites oder die Ausgabe einer Kreditkarte. In der Regel ist es allerdings beim Girokonto für Schüler tatsächlich meistens so, dass es sich um ein Guthabenkonto handelt, sodass kein Dispositionskredit eingeräumt werden darf und – wenn überhaupt – eine vergebene Kreditkarte allenfalls eine Prepaid-Kreditkarte sein wird.
Welche Besonderheiten weist das Girokonto für Schüler auf?
Eine Besonderheit des Girokontos für Schülers haben wir im vorherigen Abschnitt bereits ausführlich erläutert, nämlich dass es sich oftmals um ein Guthabenkonto handelt und deswegen weder Dispositionskredite vergeben werden noch eine echte Kreditkarte genutzt werden kann. Eine zweite Besonderheit besteht beim Schülerkonto häufig darin, dass dieses seitens der Bank mit Sonderkonditionen versehen ist. Normalerweise fallen bei einem Girokonto fast immer Kontoführungsgebühren an, es sei denn, es handelt sich explizit um ein sogenanntes kostenloses Girokonto. Beim Girokonto für Schüler ist es hingegen eher die Regel, dass für die Kontoführung keine Gebühren berechnet werden. Der Grund besteht vor allem darin, dass die Banken die Schüler möglichst dauerhaft als zufriedene Kunden gewinnen wollen. Aber natürlich ist der Aufwand bei einem Schülerkonto auch relativ gering, da über das Konto nur relativ wenige Buchungen laufen. Da es aktuell diverse Girokonten für Schüler gibt, die rundum kostenfrei sind, lohnt sich auf jeden Fall ein Vergleich der Angebote.
Worauf sollte beim Girokonto Vergleich geachtet werden?
Auch beim Girokonto für Schüler ist es sinnvoll, zunächst einen Girokonto Vergleich durchzuführen. Dies kann entweder der Schüler selbst tun oder alternativ die Eltern, die sich im Rahmen der am Markt vorhandenen Angebote informieren, welches Girokonto am besten passt. Grundvoraussetzung für die Wahl des Girokontos für Schüler sollte sein, dass das Konto rundum kostenlos ist, denn diese Angebote gibt es vielfach am Markt. Sie sollten sich demzufolge nicht mit einem Schülerkonto zufriedengeben, bei dem Sie Kontoführungsgebühren zahlen müssen.
Solche Gebühren sind allerdings nicht der einzige Vergleichsfaktor, denn darüber hinaus lohnt es sich insbesondere nach Angeboten zu schauen, bei denen die Banken sogar noch Prämien für die Eröffnung des Schülerkontos zahlen. Derartige Angebote sind heutzutage zwar eher selten geworden, aber dennoch ist auch in diesem Punkt ein Vergleich sinnvoll. Von den Leistungen her müssen Sie im Prinzip keinen größeren Vergleich anstellen, denn nahezu alle Girokonten für Schüler sind mit den gleichen Leistungen versehen. So kann das Schülerkonto in aller Regel für die folgenden Tätigkeiten genutzt werden:
- Überweisungen tätigen
- Online-Banking
- Daueraufträge einrichten
- Geld mittels Kundenkarte verfügen
Sollte der Kontoinhaber bereits volljährig sein, kommt als weitere Leistungen die Nutzung eines Dispositionskredites und einer echten Kreditkarte infrage. Hier muss allerdings die Bonität ausreichend sein, was insbesondere eine nicht negative Schufa-Auskunft sowie vorhandene Gutschriften auf dem Girokonto betrifft.
Wer darf ein Girokonto für Schüler eröffnen?
Wenn es um die Frage geht, wer eigentlich ein Girokonto für Schüler eröffnen darf, kommt es wieder darauf an, ob der Schüler noch minderjährig oder bereits volljährig ist. Bei Volljährigkeit kann der Kunde das Girokonto komplett eigenverantwortlich, auch gegenüber der Bank, beantragen und eröffnen lassen. Bei Minderjährigen ist es hingegen so, dass – übrigens bei jeder Kontoeröffnung – die gesetzlichen Vertreter zustimmen müssen. Dies werden in aller Regel die Eltern sein, sodass deren Unterschrift benötigt wird, um das Girokonto für Schüler zu eröffnen. Bis zu der Volljährigkeit müssen die Eltern auch nicht explizit als Verfügungsberechtigte erwähnt werden, denn sie sind es bis zum 18. Geburtstag des Kontoinhabers ohnehin automatisch.
Fazit zum Girokonto für Schüler
Das Girokonto für Schüler ist zunächst einmal ein gewöhnliches Girokonto, welches allerdings seitens der Banken nur Schülern angeboten wird. Fast immer zeichnen sich die Schülerkonten durch besonders günstige Konditionen bzw. Kostenfreiheit aus. Darüber hinaus handelt es sich um ein voll funktionsfähiges Zahlungsverkehrskonto, allerdings meistens mit Beschränkungen. Nicht volljährige Schüler dürfen das Girokonto nicht überziehen, sodass weder ein Dispositionskredit eingeräumt wird noch die Möglichkeit besteht, eine echte Kreditkarte (mit Kreditlimit) zu erhalten.